Führerscheinklasse B und Anhänger

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Führerscheinklasse B und Anhänger

Beitrag von 675 » Do 13. Aug 2009, 13:21

Hallo liebe Gemeinde,

nach dem tollen Wochenende im Spessart habe ich mir überlegt ggf. noch einen Anhänger Führerschein zu machen. Also habe ich meinen Fahrlehrer angerufen. Er sagte mir ich dürfe einen Anhänger ziehen, am Telefon habe ich nur Bahnhof verstanden als er mir erklärte welche ich ziehen darf. Also bin ich zu ihm gefahren und er hat es mir aufgezeichnet.

Mit Führerscheinklasse B darf man ein Auto mit Anhänger nach folgenden Regeln ziehen:

A: Normal
z.B. Golf IV hat eine Leermasse von 1245kg und eine Gesamtmasse von 1735kg. Der Fahrer darf somit einen Anhänger ziehen, dessen Gesamtmasse(Hänger) die Leermasse(Auto) nicht überschreitet. Somit ergibt sich:

Kfz + Anhänger = Gesamt
1.735kg + 1.245kg = 2.980kg
Somit bleibt man unter 3.500kg.

Ist es so, dass das Kfz eine Leermasse von 1.600kg eine Gesamtmasse von 2.200kg hat, darf ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von 1.600kg angehangen werden. Problem ist aber, 2.200kg Gesamtmasse(Auto) + 1.600kg Gesamtmasse(Anhänger) = 3.800kg Gesamt. D.h. ich darf dass Gespann nicht ziehen, es sei denn der Anhänger hätte nur eine Gesamtmasse von 1.300kg. Dann habe ich 2.200kg(Auto) + 1.300kg(Anhänger)=3.500kg(Gesamt).




B: Ausnahme

Kfz +Hänger = Gesamt
3.500kg oder kleiner +max 750 kg = 4.250kg


Achtet aber auch noch darauf bis zu wieviel kg das Auto laut Kfz-Schein ziehen darf. Hoffe ich konnte dem ein oder anderen auch helfen.
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Re: Führerscheinklasse B und Anhänger

Beitrag von MindStormer » Do 13. Aug 2009, 13:49

Einfacher Gesagt heist das :

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG7),

Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
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Re: Führerscheinklasse B und Anhänger

Beitrag von raining blood » Do 13. Aug 2009, 13:56

Hätte man auch einfacher erklären können [smilie=hubbapage.gif], aber im Prinzip ist alles richtig :mrgreen:
Hier der genaue Gesetzestext als Ergänzung:

"Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
-> mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
-> mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)"
(§ 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung)
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Re: Führerscheinklasse B und Anhänger

Beitrag von 675 » Do 13. Aug 2009, 14:36

raining blood hat geschrieben:Hätte man auch einfacher erklären können [smilie=hubbapage.gif], aber im Prinzip ist alles richtig :mrgreen:
Ja stimmt schon, aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht. [smilie=s014.gif]

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Re: Führerscheinklasse B und Anhänger

Beitrag von michieggers » Do 13. Aug 2009, 20:43

675 hat geschrieben:
raining blood hat geschrieben:Hätte man auch einfacher erklären können [smilie=hubbapage.gif], aber im Prinzip ist alles richtig :mrgreen:
Ja stimmt schon, aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht. [smilie=s014.gif]
Da frag die mal die sich solch einen Schwachsinn ausgedacht haben [smilie=hit.gif]

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Re: Führerscheinklasse B und Anhänger

Beitrag von GordonGekko76 » Do 13. Aug 2009, 22:34

was Du moeglicherweise auch in Betracht ziehen magst - denn 80 km/h nervt gewaltig:

[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger#100_km.2Fh-Zulassung[/url]
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