Geschwindigkeitsüberschreitung

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Mr. Bad Guy
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Beitrag von Mr. Bad Guy » Mo 20. Aug 2007, 13:50

...über Sinn und Unsinn dieser Aktion lässt sich mal wieder streiten.
Die bösen bösen Motorradfahrer! Am besten stellen wir uns alle einen Wackeldackel aufs Heck (direkt neben den gehäkelten Klorollenüberzug) und zuckeln mit 40 km/h durch die Landschaft!

Also irgendwo ist für mich Schluss mit verkehrstechnischen Erziehungsmaßnahmen! [smilie=grrr.gif] Es trifft da mit Sicherheit sehr viele Fahrer, die sonst "normal" unterwegs sind!

Im Grunde kann ich Dodger79 nur zustimmen:
Dodger79 hat geschrieben:Eine Sicherstellung wäre damit mMn erst dann gerechtfertigt, wenn der betroffene Fahrer am gleichen Tag in einer weiteren Kontrolle erneut mit einem gravierenden Verstoß auffällig wird, da vorher nicht davon ausgegangen werden kann (und darf -> in dubio pro reo, also Unschuldsvermutung), dass dieser Fahrer auch nachdem er ertappt worden ist, weiterhin rasen wird.
Nochmal: herzliches Beileid, den grünen Männchen ins Netz gegangen zu sein!
Zuletzt geändert von Mr. Bad Guy am Mo 20. Aug 2007, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Dodger79 » Mo 20. Aug 2007, 13:56

Mich würde interessieren, ob auch PKW, die 41km/h oder mehr zu schnell waren, sichergestellt worden sind, denn davon gibt es garantiert auch welche. Ich unterstelle den meisten Motorradfahrern einfach mal ein gewisses Interesse am unversehrten Überleben, also werden wohl die wenigsten halsbrecherische, unmögliche Geschwindigkeiten fahren, sondern in der Regel das, was die Strecke hergibt. Gibt die Strecke mehr her als die erlaubten 60, dann sind 1.) garantiert auch jede Menge Autofahrer zu schnell und 2.) müsste man dann den grundsätzlichen Sinn des Tempolimits hinterfragen. Sind tatsächlich die meisten Motorradunfälle geschehen, weil die Fahrer mit 100 unterwegs waren, oder haben sie nicht vielleicht eher die (vielleicht mal) erlaubten 100 ebenso überschritten wie jetzt die 60? Sprich: die Geschwindigkeit "100km/h" war noch nie das Problem sondern vielmehr der eprsönliche Umgang einiger mit Tempolimits.

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Beitrag von Pharell » Mo 20. Aug 2007, 17:31

@Dodger79
Joa genau, da kann i dir nur zustimmen!
Sehr schön formuliert ;) ! Danke für diesen Beitrag.

MFG
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Beitrag von Dodger79 » Mo 20. Aug 2007, 17:49

Pharell hat geschrieben:@Dodger79
Joa genau, da kann i dir nur zustimmen!
Sehr schön formuliert ;) ! Danke für diesen Beitrag.

MFG
Hast du deine Maschine schon abgeholt? Wenn nicht, dann frag doch beim Abholen mal, inwiefern sich diese unterschiedliche Behandlung von Motorrad- und Autofahrern sowie Motorradfahrern mit unterschiedlichen gemessenen Geschwindigkeiten auf der angeblichen Grundlage des Artikels 25 denn mit unserem Grundgesetz, hier insbesondere Artikel 3, Punkt 1 und Artikel 19, Punkt 1 vereinbaren lassen, da das Argument der Gefahrenabwehr bei einem grundsätzlich fahrbereiten Fahrzeug sowie einem fahrtüchtigen und (hoffentlich) reumütigen Fahrer so nicht gelten kann, da das führen eines Kraftfahrzeuges an sich bereits eine grundsätzliche Betriebsgefahr darstellt und somit die grundsätzlichen Produkteigenschaften kein selektives Vorgehen rechtfertigen.

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Beitrag von Pharell » Mo 20. Aug 2007, 18:13

Hmm...leider schon zu spät. Alles schon abgeschlossen.
Habe sie bereits abgeholt und bin jetzt ca 90 km in strömenden Regen zurück gefahren.

Werd es mir noch einmal überlegen, ob i dagegen vorgehen werde oder nicht. Mal schauen. Muss dann mal mit der Versicherung und dem Anwalt reden.

Thx MFG
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Beitrag von Kurvensex675 » Mo 20. Aug 2007, 19:04

Sorry ich kenn die Strecke, ist echt für die 675er gemacht, aber wenns einen da erwischen den kann man wirklich nicht helfen weil des wirklich bekannt ist und überall in der Zeitung und Radio gesagt und berichtet wurde dass dort radikal kontrolliert wird genau so wie am Kesselberg zwischen Kochel am See und Mittenwald bin selbst erst letzte Woche die Strecken gefahren und kann die Intensivität der Polizei nur bestätigen

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Beitrag von Pharell » Mo 20. Aug 2007, 20:50

Joa echt krass.
@Kurvensex675......cooool noch jemand relativ nahe München....
das schlimme ist, Kumpels und noch einige Bekannte sind den geilen
Abschnitt (Sudelfeld) abgefahren, während wir am Café etwas Kaffe und
Kuchen zu uns genommen haben. Sie haben berichtet, dass die Strecke safe ist und haben sich dann zu uns gesetzt. Dann sind wir nach ein paar Minuten los und wie hingezaubert stehen sie da....^^
Das ging alles so schnell, dass nicht mal die entgegenkommenden richtig vorwarnen konnten....
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Beitrag von Kurvensex675 » Di 21. Aug 2007, 15:55

Ja dass mit dem vorwarnen fin ich echt immer supper,
unter den Motorradfahrern herrscht hald noch richtig zusammenhalt und Solidarität :-)

ps gruß nach München

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Beitrag von Nobody » Di 21. Aug 2007, 23:07

Kurvensex675 hat geschrieben:Ja dass mit dem vorwarnen fin ich echt immer supper,
unter den Motorradfahrern herrscht hald noch richtig zusammenhalt und Solidarität :-)

ps gruß nach München
aber auch nicht nur da PDT_Armataz_07

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Beitrag von raining blood » Fr 24. Aug 2007, 15:09

Erst ein auch für die anderen zur Kenntnis: den Art. 25 des bayrischen Gefahrenabwehrrechts (ist das wirklich ein Artikeln und kein §...kann ich mir nicht vorstellen :?: kleiner aber feiner und wichtiger Unterschied) gibt es nicht nur in Bayern, sondern auch in Niedersachsen alias § 26 Nds. SOG (Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) mit 95 % identischem Wortlaut und wird es wohl auch in anderen Bundesländern geben.
Insofern wäre es tatsächlich interessant, auf eine juristische Feststellung hinzuwirken, warum 100km/h eine Sicherstellung nicht rechtfertigen, eine Geschwindigkeit von 101km/h hingegen schon.
Diese vom MI (Ministerium für Inneres) festgelegte Grenze orientiert sich augenscheinlich am § 3 StVO einschl. dazugehöriger Anlage des Bußgeldkataloges (BKat) wo ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerh. geschl. Ortschaften von x folglich Fahrverbot.
Eine gegenwärtige Gefahr ist mit dem stoppen des Fahrers ja nicht mehr gegeben

Ich muss Dodger etwas widersprechen...es stimmt, dass der § 25 sehr schwammig ist, aber die Auslegung des MI ist dennoch irgendwo nachvollziehbar. Die Gegenwärtigkeit ist aufgrund der festgestellten (wenn auch nur einmalig bewiesenen) massiven Geschwindigkeitsüberschreitung, sowie der (offensichtlich) pauschalen und intensiven medialen Präventionsarbeit der Polizei, Presse und Landkreis einschl. Berichterstattung (wenn auch auf Umwegen) zu begründen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein irgendwann zugestellter Bußgeldbescheid fruchtet, da die bisherigen "Gegenmaßnahmen" bisher auch nicht gefruchtet haben.
Zudem treffen die Alternativen der Nr. 3 a-c
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen
Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen oder
ebenfalls zu, da eine Person zwecks Identitätsfeststellung festgehalten werden kann (wenn es interessiert: § 163b Abs,1 StPO i.V.m. § 46 OwiG) und die Maschine zu den o.g. Zwecken genutzt werden
KANN -> d.h. es ist unerheblich, ob sie dazu auch genutzt WIRD.
Die Grünen müssen natürlich darauf achten, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Ganz wichtig!) gewahrt bleibt. Aufgrund der o.g. Feststellungen und Maßnahmen (festgestellte Überschreitung, diverse vorangegangene repressive und präventive Aktionen durch versch. Institutionen) und dem Schutz diverser sehr hoher Rechtsguter (Schutz Leib/Leben, fremde Sachgüter, Sicherheit des öffentl. Straßenverkehrs etc. -> alles Kollektivrechtsgüter mit Verfassungsschutz, soll heißen: gaaaanz wichtige Rechte eines Jeden) ist auch dieser Grundsatz erfüllt.
Hier haben sich die Kollegen bei dieser unüblichen, aber rechtmäßigen Maßnahme durch das MI abgesichert und die werden das by the way entsprechend geprüft und richterlich abgesegnet haben lassen, da sich kein Land die Schadensklagewelle leisten könnte, wenn eine derartige geplante Staatsmaßnahme unrechtsmäßig wäre.

[smilie=1hammer.gif] Lange Rede kurzer Sinn:
-->diese Maßnahme könnte vmtl. in jedem Bundesland getroffen werden (zumindest in Niedersachsen)
--->meiner bescheidenen Meinung nach ist die Maßnahme zwar ungewöhnlich aber rechtlich zulässig

FAZIT:
die Maßnahme nicht als Anklage aller Mopedfahrer ansehen, wenn es sich um sog. Todesstrecken handelt und in der nächsten Saison ist hierüber wohl eh wieder Gras gewachsen, soll heißen: kurzzeitig mal ne andere Hausstrecke auswählen PDT_Armataz_07
Mangelnde Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
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