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Re: vor 6 wochen geblitzt und nix gekommen

Verfasst: Sa 31. Mai 2008, 06:42
von Dodger79
btw.: hier mal ein paar Tipps von extra3 :mrgreen:

[smilie=s006.gif]

Re: vor 6 wochen geblitzt und nix gekommen

Verfasst: Sa 31. Mai 2008, 09:07
von TT-Renner
So ein Blaulicht ist schon gekauft!!

Re: vor 6 wochen geblitzt und nix gekommen

Verfasst: Sa 31. Mai 2008, 09:37
von GentlemanJack
[smilie=l010.gif] 100% deutsche bürokraten logik...

Re: vor 6 wochen geblitzt und nix gekommen

Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 18:43
von zij00939
will auch ein blaulicht.
auserdem hab ich einen weißen fiat brava.
ich überlege schon die ganze zeit ob ich dem ein paar grüne akzente verpassen sollte.
noch eine schöne schrift dazu wie z.b. HOLLEDEI.
und schon fahren die autos ohne blauchlicht zur seite.
und ist auch noch legal.
[url]http://www.achterbahnfan.de/joomla/content/view/59/2/[/url]
MfG
Jürgen

Re: vor 6 wochen geblitzt und nix gekommen

Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 20:41
von hellraiser81
zij00939 hat geschrieben:will auch ein blaulicht.
auserdem hab ich einen weißen fiat brava.
ich überlege schon die ganze zeit ob ich dem ein paar grüne akzente verpassen sollte.
noch eine schöne schrift dazu wie z.b. HOLLEDEI.
und schon fahren die autos ohne blauchlicht zur seite.
und ist auch noch legal.
[url]http://www.achterbahnfan.de/joomla/content/view/59/2/[/url]
MfG
Jürgen

Cooles Teil [smilie=l010.gif]

Re: vor 6 wochen geblitzt und nix gekommen

Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 22:49
von raining blood
1.
Will ja kein Spielverderber sein, aber so einfach, wie im Clip gesehen ist das mit dem Blaulicht leider nicht.
Hab mal ein wenig gegraben:
...
Es gäbe da aber noch den § 132 StGB - Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
Hierbei ist das unbefugte Führen von inländischen oder ausländischen Amts- oder Dienstbezeichnungen mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe belegt.
Nach Abs. 2 zählen hierzu auch Bezeichnungen, die dem Originalen zum verwechseln ähnlich sehen. Hierzu würde ich fast auch schon das "POZILEI" zählen. (grenzwärtig)

Die genutzten Gegenstände können dann übrigens nach Abs. 4 vor Ort eingezogen werden

FAZIT: Lackierung ist wohl erlaubt, aber wohl keine Polizei-Schriftzüge im sozialen Umfeld, die Renne zähle ich persönlich mal nicht dazu. Außerhalb dürfte die Maschine wohl nur abgedeckt transportiert werden.
Quelle: [url]http://triumphdaytona675.siteboard.eu/f23t48-geile-lackierung.html?st=0&sk=t&sd=a&hilit=stgb&start=60[/url]

Sprich: Blaulicht ins Fahrzeug kostet nur die 20 €, aber sobald man vom Blaulicht gebrauch macht, um z.B. schneller voran zu kommen: Straftat mit bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe und eigentlich kann man davon ausgehen, dass man die Amtsanmaßung zumindest wissentlich in Kauf nimmt, wenn man das Blaulicht "montiert", deshalb: gar nicht erst auf dumme Ideen bringen lassen: zudem ist das saugefährlich

2.
Außerdem predige ich ja schon seit der Gründung des Forums, dass man ruhig mal die Arschbacken zusammenkneifen soll, wenn man MAL geblitzt wird und ein paar Kröten abdücken muss. Man betrachte stets die Relation zwischen allen begangenen Verstößen und der real geahndeten Verstößen

3.
Hab übrigens nen Bekannten, der mit dem Pkw seines Vaters abgeschossen wurde und welcher 20 € abdrücken sollte. Der Vater stellte sich doof und antwortet nicht: obwohl der erstmalige "Verstoß" des Vaters, muss er ab kommenden Monat ein Fahrtenbuch beginnen, was nochmal 75 € Bearbeitungsgebühr kostet -> ist das nicht geil ?? :lol:
Also ihr seht: man kann das nicht verallgemeinern, manche Landkreise sind da echt heiß wie Frittenfett

4.
Ein Verfahren gg. den Halter / Betroffenen einer Owi kann aus diversen Gründen auf Eis gelegt werden. Entscheidend ist das Datum des Briefkopfes, mit dem der Betroffene angeschrieben wird. Wird der Halter als Zeuge angeschrieben: Arsch lecken (man beahcte aber das drohende Fahrtenbuch

Euer reines Gewissen und Engelchen auf der rechten Schulter :mrgreen:
Bloodi