um die Geschichte von ganz vorn zu erzählen, ich bin Anfang dieses Jahres in eine Neubau Wohnung gezogen.
Dort wurde kein Keller mehr ausgehoben sondern eine Holzhütte hin gestellt und auf der einen Seite mit
Kellerabteilen bestück und die andere Seite ist für Fahrräder und Kinderwägen gedacht.
Da hab ich mir damals gedacht echt fein ich würd meine Lady eh lieber wo hinstellen wo sie vor Wind, Wetter und Dieben etwas geschützt ist
und hab sie dort hineingerollt.

Natürlich hab ich sie immer ganz brav zur Wand gestellt das ja jeder Platz hat.

Nun hab ich gestern einen Brief von meiner Genossenschaft bekommen, dass ich mein Fahrzeug dort AUF KEINEN FALL abstellen darf,
wegen der Brandschutzbestimmungen???
Man muss dazu sagen das in den Kellerabteilen die ja nur durch ein Gitter getrennt sind mindestens 4 Rasenmäher stehen und auf
der Seite wo meine Daytona stand auch noch Leute ein Laufband und eine Waschmaschine abgestellt haben.
Also ist sowas theoretisch anfechtbar?
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Gruß
Combo